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Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Elektroinstallation, Vorschriften und unsere Leistungen.

In Deutschland dürfen elektrische Installationsarbeiten, die an das Hausnetz angeschlossen werden, ausschließlich von zugelassenen Elektrofachbetrieben ausgeführt werden (VDE 0100, §13 NAV). Das gilt für Arbeiten an Unterverteilungen, dem Zählerschrank, Steckdosen- und Leitungsinstallationen sowie Anschlüsse von Geräten über 16 A. Selbst vorgenommene Arbeiten können die Betriebshaftpflicht und Gebäudeversicherung erlöschen lassen und führen bei Schäden zu strafrechtlicher Verantwortung.
Rein dekorative Arbeiten wie das Austauschen einer Glühbirne oder eines Schalterrahmens sind erlaubt. Das Verlegen von Leitungen, Einbauen von Steckdosen oder Arbeiten am Sicherungskasten hingegen sind nach VDE-Vorschriften nur Fachbetrieben gestattet. Im Schadensfall können selbst durchgeführte Installationsarbeiten zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Die Kosten hängen vom Umfang ab. Als Richtwerte: Stundensatz eines Elektromeisterbetrieb im Märkischen Kreis ca. 65–90 €/Std. netto, Einbau einer Steckdose ab ~80 €, komplette Hausinstallation (EFH Neubau) ab ~4.000–8.000 €, Wallbox-Installation ab ~600 €. Für ein verbindliches Angebot nehmen Sie bitte Kontakt auf.
Die DGUV V3 schreibt die regelmäßige Prüfung elektrischer Betriebsmittel und ortsfester Anlagen in Unternehmen vor. Je nach Geräteart und Einsatzbereich sind Prüfintervalle von 6 Monaten bis 4 Jahren vorgeschrieben. Als Arbeitgeber sind Sie zur Einhaltung verpflichtet. Wir führen DGUV-V3-Prüfungen inkl. Protokollierung durch.
Eine einfache Wallbox-Installation (bis 11 kW, bestehende Zuleitung ausreichend) dauert in der Regel 2–4 Stunden. Bei Bedarf einer neuen Zuleitung vom Zähler oder einer Schrank-Erweiterung kann es 4–8 Stunden dauern. Wir übernehmen auf Wunsch auch die Netzanmeldung beim Energieversorger.
Ja. Aktuelle Förderprogramme: KfW 270 (Erneuerbare Energien) für PV-Anlagen, KfW 442 / BAFA für private Ladeinfrastruktur (je nach aktuellem Stand), sowie NRW.Energy4Climate-Programme. Hinweis: Förderprogramme ändern sich regelmäßig – wir beraten Sie aktuell bei der Antragstellung.
Zunächst: Sicherungskasten prüfen – möglicherweise ist nur ein FI-Schutzschalter ausgelöst. Diesen zurückschalten. Wenn das Problem bestehen bleibt: Elektrogeräte einzeln vom Netz trennen und erneut versuchen. Bei totalem Ausfall im ganzen Gebäude: Ihren Energieversorger (z. B. Enervie/Mark-E) anrufen. Für Schäden an der Hauselektrik: Rufen Sie uns an – wir bieten Notdienst.
Ortsfeste elektrische Anlagen in Arbeitsstätten müssen nach DGUV V3 und TRBS 2131 mindestens alle 4 Jahre durch einen Elektrofachbetrieb geprüft werden. In besonders gefährdeten Bereichen (z. B. Feuchtbereiche, Ex-Schutz) können kürzere Intervalle vorgeschrieben sein. Die Prüfpflicht liegt beim Arbeitgeber.
Ja. Wir sind als Meisterbetrieb für die Vergabe öffentlicher Aufträge gelistet, VOB-konform und präqualifiziert. Anträge und Ausschreibungsunterlagen können über unsere Website eingereicht werden. Wir haben Erfahrung mit kommunalen Einrichtungen, Schulen, Verwaltungsgebäuden und Industrieanlagen im Märkischen Kreis.

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Wir beantworten gerne jede individuelle Anfrage – telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.

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